
Rolf-Christian Otto
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Partner
- Betriebsverfassungsrecht und Mitbestimmung
- Betriebsänderungen, Interessenausgleich und Sozialplan
- Betriebsvereinbarungen
- Arbeitszeit- und Schichtsysteme
- Vergütungssysteme
- IT-Systeme und Künstliche Intelligenz
- personelle Einzelmaßnahmen
- Einigungsstellen
- Beschlussverfahren und einstweilige Verfügungen
- Vergütung von Betriebsratsmitgliedern
Klare Seite, klare Haltung
Ich berate und vertrete Arbeitnehmende und Führungskräfte sowie Betriebsräte, Gesamtbetriebsräte und Konzernbetriebsräte. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber vertrete ich nicht. In betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten berät unsere Kanzlei ausschließlich Betriebsräte, Gesamtbetriebsräte und Konzernbetriebsräte. Damit ist von Anfang an klar, auf welcher Seite ich stehe.
Seit vielen Jahren berate ich Gremien in allen Fragen der Mitbestimmung. Gleichzeitig war ich Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat der AVU AG. Dadurch kenne ich betriebliche und unternehmerische Entscheidungsprozesse nicht nur aus anwaltlicher Sicht, sondern auch aus eigener Praxis. Diese Verbindung hilft mir, Verhandlungen strategisch vorzubereiten und die Interessen von Gremien wirksam zu vertreten.
Wo ich ein Gremium berate, übernehme ich in derselben Angelegenheit grundsätzlich keine Mandate einzelner Arbeitnehmender. Das ist keine Förmelei, sondern Voraussetzung einer unabhängigen Interessenvertretung. Deshalb prüfe ich jedes Mandat vor der Übernahme sorgfältig auf mögliche Interessenkollisionen.
Betriebsräte, Gesamtbetriebsräte und Konzernbetriebsräte
Die Beratung von Gremien ist seit vielen Jahren mein Arbeitsschwerpunkt. Meine Erfahrung reicht von Betriebsräten kleiner Betriebe bis zu Konzernbetriebsräten börsennotierter Unternehmen.
Ich verstehe mich nicht als jemand, der fertige Lösungen vorgibt. Meine Aufgabe besteht darin, Handlungsoptionen aufzuzeigen, Risiken einzuordnen und Verhandlungen vorzubereiten. Ich liefere eine fundierte rechtliche Bewertung und meine Erfahrungen aus anderen Betrieben. Die Ziele und die Strategie bestimmt jedoch das Gremium.
Teilnahme an Sitzungen und Verhandlungen
Gern nehme ich an Sitzungen Ihres Gremiums oder eines Ausschusses teil, um gemeinsam die Position des Gremiums zu bestimmen, Verhandlungsstände zu bewerten und das weitere Vorgehen zu besprechen. Ob ich im Hintergrund berate oder am Verhandlungstisch aktiv mitwirke, entscheiden Sie.
Die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts ist dabei nicht auf gerichtliche Verfahren beschränkt. Sie kann auch außerhalb von Beschlussverfahren oder Einigungsstellen erforderlich sein, wenn das Gremium sie zur sachgerechten Wahrnehmung seiner Aufgaben für notwendig halten darf.
Je nach Aufgabe erfolgt die Hinzuziehung als Rechtsanwalt nach § 40 Abs. 1 BetrVG – so bei der Verhandlungsführung sowie im Vorfeld von Beschluss- und Einigungsstellenverfahren – oder, wenn es allein um die Vermittlung fehlender Sachkunde geht, als Sachverständiger nach § 80 Abs. 3 BetrVG, was eine Vereinbarung mit dem Unternehmen voraussetzt, beziehungsweise bei Betriebsänderungen in Unternehmen mit mehr als 300 Arbeitnehmenden als Berater nach § 111 Satz 2 BetrVG, wofür es einer Vereinbarung nicht bedarf. Diese Unterschiede haben rechtliche und finanzielle Folgen. Ich bespreche sie vorab und stelle auf Wunsch Formulierungsvorschläge für die erforderlichen Beschlüsse zur Verfügung.
Einigungsstellen
Ich verfüge über umfangreiche Erfahrung in Einigungsstellen – als Beisitzer sowie als rechtlicher Berater und Verfahrensbevollmächtigter von Gremien. Schwerpunkte waren dabei IT-Systeme, Arbeitszeitregelungen sowie Interessenausgleich und Sozialplan.
Ihr Gremium hat die Wahl, ob es mich als Beisitzer benennt oder als Verfahrensbevollmächtigten beauftragt. Beide Rollen unterscheiden sich rechtlich und wirtschaftlich; welche im Einzelfall sinnvoll ist und was für die Beschlussfassung zu beachten ist, bespreche ich mit Ihnen vorab. Auf Wunsch stelle ich Formulierungsvorschläge für den Beschluss zur Verfügung.
Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat der AVU AG
Ich war Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat der AVU AG. Aus dieser Zeit kenne ich die Unternehmensmitbestimmung nicht nur aus der anwaltlichen Beratung, sondern aus eigener Praxis. Ich weiß, wie strategische Entscheidungen vorbereitet werden, welche wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Unternehmen berücksichtigen müssen und wie Entscheidungsprozesse in mitbestimmten Unternehmen tatsächlich ablaufen.
Diese Erfahrung hilft mir in der Beratung von Gremien. Erfolgreiche Verhandlungen setzen nicht nur Klarheit über die eigenen Ziele voraus, sondern auch ein realistisches Bild davon, worauf die Arbeitgeberseite angewiesen ist. Wer die Denkweise und Entscheidungswege der anderen Seite versteht, kann Verhandlungen besser vorbereiten, Argumente gezielter entwickeln und tragfähige Lösungen erreichen.
Selbstverständlich geht es dabei ausschließlich um die Erfahrung aus der praktischen Aufsichtsratstätigkeit. Über vertrauliche Beratungen, Berichte oder sonstige Gesellschaftsgeheimnisse besteht auch nach dem Ende des Mandats Verschwiegenheit.
Auf dieser Grundlage berate ich Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat insbesondere zu Rechten und Pflichten des Mandats, die für alle Mitglieder gleich sind, zu Informations- und Kontrollrechten des einzelnen Mitglieds, zu Verschwiegenheitspflichten und ihren Grenzen, zu Restrukturierungen und zur Personalunion von Aufsichtsratsmandat und Betriebsratsamt sowie zur Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmervertretung und Unternehmensleitung.
Vergütung von Betriebsratsmitgliedern
Die Vergütung von Betriebsratsmitgliedern gehört zu meinen besonderen Schwerpunkten. Seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 10.01.2023 zur möglichen Strafbarkeit bei überhöhter Betriebsratsvergütung haben zahlreiche Unternehmen Vergütungen gekürzt oder Erhöhungen zurückgenommen. Ich berate Betriebsratsmitglieder, die sich dagegen zur Wehr setzen oder ihre Ansprüche durchsetzen möchten – und Gremien, die tragfähige Vergütungsregelungen aufbauen wollen.
Zu diesem Thema bin ich Mitherausgeber und Mitautor des im Bund-Verlag erschienenen Handbuchs „Grundlagen der Betriebsratsvergütung – Grundsätze, Rechtsprechung, Berechnung”, gemeinsam mit Jochen Homburg und Prof. Dr. Peter Schrader (1. Auflage 2026).
Seminare und Vorträge
Ich referiere für Betriebsräte, für Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat sowie für Gewerkschaften und Bildungsträger – von der Gremiumsklausur bis zum Fachvortrag. Ziel ist nicht die Vermittlung abstrakter Vorschriften. Entscheidend ist die Fähigkeit, Handlungsspielräume zu erkennen, Risiken einzuordnen und Beteiligungsrechte in der konkreten betrieblichen oder unternehmerischen Situation wirksam wahrzunehmen.
Zur Person
Ich bin Fachanwalt für Arbeitsrecht, Partner und Mitgründer der Kanzlei. Ich habe sie 2008 gemeinsam mit Wilfried Mosebach gegründet. Seitdem arbeiten wir ausschließlich im Arbeitsrecht und vertreten Mandantinnen und Mandanten bundesweit vor Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht.
Meine Arbeit wird durch drei Erfahrungen geprägt:
- die anwaltliche Vertretung von Arbeitnehmenden und Betriebsräten
- die langjährige Beratung von Mitbestimmungsgremien
- die praktische Tätigkeit als Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat der AVU AG
Gute arbeitsrechtliche Beratung besteht für mich nicht darin, Paragraphen zu zitieren. Entscheidend ist, gemeinsam mit meinen Mandantinnen und Mandanten eine tragfähige Strategie zu entwickeln und ihre Interessen wirksam zu vertreten. Sie sollen wissen, welche Möglichkeiten bestehen, welche Risiken damit verbunden sind und warum ich einen bestimmten Weg empfehle. Die Entscheidung bleibt bei Ihnen.
Für Betriebsräte, Gesamtbetriebsräte und Konzernbetriebsräte ist das Erstgespräch unentgeltlich. Sie benötigen hierfür keinen Beschluss und gehen keine Verpflichtung ein. Gemeinsam klären wir, worum es rechtlich geht, ob eine Unterstützung sinnvoll ist, in welcher Form sie erfolgen kann und wie die Kostentragung geregelt wird.
