Seminare für Betriebsräte und Mitglieder der Arbeitnehmerseite im Aufsichtsrat

Betriebsratsmitglieder sowie Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat müssen rechtliche Fragen häufig unter Zeitdruck beurteilen. Sie bereiten Beschlüsse und Stellungnahmen vor und entwickeln in Verhandlungen und Sitzungen tragfähige Positionen.

Dafür genügt es nicht, einzelne Vorschriften zu kennen. Entscheidend ist, Handlungsspielräume zu erkennen, Risiken einzuordnen und Beteiligungsrechte in der konkreten betrieblichen oder unternehmerischen Situation wirksam wahrzunehmen.

Wir führen arbeitsrechtliche Inhouse-Seminare für Betriebsratsgremien und Mitglieder der Arbeitnehmerseite im Aufsichtsrat durch und übernehmen Referententätigkeiten für Gewerkschaften und Bildungsinstitute. Die Inhalte stimmen wir auf die Aufgaben, Vorkenntnisse und aktuellen Themen der Teilnehmenden ab.

Als Kanzlei für Arbeitsrecht und Mitbestimmung kennen wir die Themen unserer Seminare aus der anwaltlichen Praxis. In betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten beraten und vertreten wir ausschließlich Betriebsräte, Gesamtbetriebsräte und Konzernbetriebsräte. Daneben beraten wir Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Führungskräfte in individualarbeitsrechtlichen Fragen. Die Teilnehmenden profitieren davon, dass wir nicht nur die rechtlichen Grundlagen erläutern, sondern auch typische Konfliktlagen, Verhandlungsdynamiken, Verfahrensrisiken und praktikable Lösungsansätze aus der täglichen Beratung und gerichtlichen Auseinandersetzung einordnen können.

Unsere Seminare verbinden juristisch fundierte Grundlagen mit typischen Fragestellungen aus der betrieblichen, unternehmerischen und arbeitsgerichtlichen Praxis. Im Mittelpunkt steht nicht abstrakte Vollständigkeit, sondern das Wissen, das die Teilnehmenden für ihre gegenwärtigen und absehbaren Aufgaben benötigen.

Seminare für Betriebsräte

Die Seminare richten sich je nach Thema an neu gewählte und erfahrene Betriebsratsmitglieder, Betriebsratsvorsitzende, stellvertretende Vorsitzende, Ausschussmitglieder oder vollständige Gremien.

Schwerpunkte unserer Seminare für Betriebsräte sind unter anderem:

  • Geschäftsführung des Betriebsrats: Sitzung, Tagesordnung, Beschlussfassung und Protokoll
  • Mitbestimmung bei Arbeitszeit, Urlaub und Schichtsystemen
  • Betriebsvereinbarungen vorbereiten, verhandeln und umsetzen
  • Mitbestimmung bei IT-Systemen und künstlicher Intelligenz
  • Personelle Einzelmaßnahmen nach §§ 99 ff. BetrVG
  • Rechte des Betriebsrats bei Betriebsänderungen
  • Interessenausgleich und Sozialplan
  • Einigungsstelle und arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren
  • Schulungsansprüche und Kostenübernahme
  • Vergütung und Benachteiligung von Betriebsratsmitgliedern

Müssen Arbeitgebende die Kosten tragen?
Für Betriebsratsmitglieder können Ansprüche auf bezahlte Freistellung und Kostentragung bestehen, wenn die Schulung Kenntnisse vermittelt, die für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind. Maßgeblich sind insbesondere der Inhalt der Veranstaltung, die Aufgaben des Betriebsrats, die Vorkenntnisse der Teilnehmenden und die konkrete betriebliche Situation. Ob die Voraussetzungen des § 37 Abs. 6 und des § 40 Abs. 1 BetrVG vorliegen, bedarf einer Prüfung des Einzelfalls.
Bei Inhouse-Seminaren können wir die Schwerpunkte auf die konkrete Situation des Gremiums legen, etwa auf eine anstehende Betriebsvereinbarung, die Einführung eines IT-Systems, Veränderungen bei Arbeitszeitmodellen oder eine geplante Restrukturierung. Betriebliche Fragestellungen können unter Wahrung der Vertraulichkeit und, soweit erforderlich, in anonymisierter Form in die Fallarbeit einbezogen werden.

Seminare für Mitglieder der Arbeitnehmerseite im Aufsichtsrat

Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat sind nicht notwendig zugleich Mitglieder eines Betriebsrats. Ihre Rechte und Pflichten als Aufsichtsratsmitglieder richten sich nicht nach dem Betriebsverfassungsrecht, sondern nach dem jeweils anwendbaren Gesellschaftsrecht und den Vorschriften der Unternehmensmitbestimmung.

Unsere Seminare für Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat behandeln die rechtlichen und praktischen Grundlagen einer verantwortungsvollen Aufsichtsratstätigkeit. Dabei geht es insbesondere darum, die eigene Rolle im Aufsichtsrat sicher einzuordnen, Informations- und Kontrollrechte sachgerecht wahrzunehmen sowie die Zusammenarbeit im Aufsichtsrat und mit der Unternehmensleitung professionell zu gestalten.

Rolf-Christian Otto bringt neben seiner anwaltlichen Tätigkeit langjährige Erfahrung als Mitglied des Aufsichtsrats eines Energieversorgungsunternehmens ein. Dadurch kann er Fragen der Unternehmensmitbestimmung, der Zusammenarbeit im Aufsichtsrat und der Entscheidungsprozesse in mitbestimmten Unternehmen auch aus der Perspektive eines Aufsichtsratsmitglieds einordnen.

Schwerpunkte unserer Seminare für Mitglieder der Arbeitnehmerseite sind unter anderem:

  • Grundlagen der Unternehmensmitbestimmung und der Unternehmensverfassung
  • Stellung, Rechte und Pflichten von Aufsichtsratsmitgliedern
  • Informationsrechte, Verschwiegenheitspflichten und Haftungsrisiken
  • Vorbereitung von Aufsichtsratssitzungen sowie rechtliche Einordnung von Unterlagen, Beratung und Beschlussfassung
  • Aufgaben des Aufsichtsrats bei Unternehmensplanung, Jahresabschluss und strategischen Entscheidungen
  • Zusammenarbeit des Aufsichtsrats mit dem Vorstand beziehungsweise der Geschäftsführung
  • Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat und Schnittstellen zur Betriebsratsarbeit
  • Besonderheiten von Ausschüssen des Aufsichtsrats

Arbeitsrechtliche Themenseminare

Daneben referieren wir zu praxisrelevanten Fragen des individuellen Arbeitsrechts. Diese Seminare eignen sich insbesondere für Betriebsratsmitglieder sowie Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat, die arbeitsrechtliche Grundlagen vertiefen oder die Auswirkungen individualarbeitsrechtlicher Fragen auf ihre Aufgaben besser einordnen möchten

Zu den häufigen Themen gehören:

  • Kündigung und Kündigungsschutz
  • Befristete Arbeitsverträge und Entfristung
  • Aufhebungs- und Abwicklungsverträge
  • Arbeitszeit und Vergütung
  • Abmahnung und arbeitsrechtliche Pflichtverletzungen
  • Krankheit und betriebliches Eingliederungsmanagement
  • Arbeitszeugnis
  • Aktuelle Entwicklungen im Arbeitsrecht

Unsere Seminare: Verständlich, strukturiert und auf die Praxis ausgerichtet

Vor der Veranstaltung klären wir, welche Vorkenntnisse die Teilnehmenden mitbringen, welche Aufgaben sie wahrnehmen und welche Themen für ihre betriebliche oder unternehmerische Praxis besonders relevant sind. Auf dieser Grundlage stimmen wir Inhalt, Umfang und Schwerpunkt des Seminars ab.

Je nach Thema kann ein Seminar insbesondere enthalten:

  • eine verständliche Einführung in die maßgeblichen Rechtsgrundlagen
  • aktuelle Rechtsprechung und ihre Folgen für die Praxis
  • Fallbeispiele, typische Konfliktlagen und Fehlerquellen
  • Hinweise zur Vorbereitung von Beschlüssen, Verhandlungen, Stellungnahmen und Sitzungen
  • Checklisten und Arbeitsmaterialien für die praktische Arbeit
  • Zeit für Fragen sowie die gemeinsame Bearbeitung anonymisierter Fallkonstellationen

Die Veranstaltung dient der Schulung und Wissensvermittlung. Soweit sich darüber hinaus Beratungsbedarf zu einem konkreten Einzelfall ergibt, prüfen wir gesondert, ob und auf welcher Grundlage eine Beratung übernommen werden kann.

Veranstaltungsformen

Seminare können als Präsenzveranstaltung oder online durchgeführt werden. Möglichsind insbesondere:

  • kompakte Workshops zu einem abgegrenzten Thema
  • Tagesseminare
  • mehrteilige Seminarreihen
  • betriebsinterne Veranstaltungen für ein einzelnes Gremium
  • Workshops zur Vorbereitung konkreter Regelungs-, Verhandlungs- oder Sitzungsthemen

Welche Veranstaltungsform sinnvoll ist, hängt vom Thema, den Vorkenntnissen, der Größe der Gruppe und den Zielen der Teilnehmenden ab.

Seminar anfragen

Sie interessieren sich für ein Inhouse-Seminar oder suchen eine Referentin oder einen Referenten für eine Veranstaltung Ihrer Organisation? Sprechen Sie uns an. Gemeinsam klären wir, welcher Zuschnitt für Ihre Veranstaltung sinnvoll ist und welche Referentin oder welcher Referent fachlich am besten zum Thema passt.