Arbeitsrecht
für Arbeitnehmende
Ob Kündigung, Aufhebungsvertrag, Befristung oder Streit über Vergütung und Arbeitsbedingungen: Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte durchzusetzen und fundierte Entscheidungen zu treffen.
Wir unterstützen Sie insbesondere bei Kündigungen und Kündigungsschutzklagen, Aufhebungsverträgen und Abfindungen, Befristungen, Abmahnungen, Arbeitszeugnissen, Arbeitsverträgen und Vertragsänderungen, Vergütungs-, Bonus-, Provisions- und Überstundenansprüchen, Urlaub, Krankheit und betrieblichem Eingliederungsmanagement, Teilzeit und Elternzeit, Versetzungen, betrieblicher Altersversorgung sowie Diskriminierung und Benachteiligung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.
Auf Wunsch beraten wir Sie zunächst im Hintergrund, wenn Sie selbst mit der Arbeitgeberseite sprechen möchten; auf Wunsch übernehmen wir auch die vollständige außergerichtliche und gerichtliche Vertretung.
für Betriebsräte
Wir beraten und vertreten Betriebsräte, Gesamtbetriebsräte und Konzernbetriebsräte bei der Wahrnehmung ihrer Mitbestimmungsrechte und unterstützen sie bei Verhandlungen, Betriebsvereinbarungen, Einigungsstellenverfahren und gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt bei Betriebsräten aus der Energieversorgung, der Metallindustrie, dem Banken- und Versicherungsbereich sowie kommunalen Versorgungsunternehmen.
Das erste Gespräch ist für diese Gremien kostenfrei; ein Beschluss ist hierfür nicht erforderlich, und Sie gehen keine Verpflichtung ein. Die Kosten einer erforderlichen anwaltlichen Vertretung des Gremiums trägt nach § 40 Abs. 1 BetrVG die Arbeitgeberseite, im Beschlussverfahren ebenso wie außergerichtlich; für die Einigungsstelle gilt nach § 76a BetrVG Entsprechendes. Für eine anschließende Beauftragung ist ein ordnungsgemäßer Beschluss des Gremiums erforderlich; Formulierungsvorschläge für Tagesordnung und Beschluss stellen wir Ihnen zur Verfügung.
für Führungskräfte
Trennungen auf Führungsebene, Fragen zur variablen Vergütung oder die Verhandlung eines Aufhebungsvertrags haben häufig erhebliche berufliche und wirtschaftliche Auswirkungen. Wir beraten Führungskräfte, leitende Angestellte, Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer sowie Vorstandsmitglieder dabei, ihre Position rechtlich und wirtschaftlich zu sichern.
Zu unseren Schwerpunkten gehören Arbeits- und Anstellungsverträge, Geschäftsführeranstellungsverträge, Aufhebungsverträge, Kündigungen, Abfindungen, Bonus- und Tantiemeansprüche, variable Vergütung, Wettbewerbsverbote, Karenzentschädigungen sowie Fragen zu Organstellung, Compliance, Haftung und D&O-Versicherung.
Das Wichtigste zuerst: Unterschreiben Sie keinen Aufhebungs-, Abwicklungs- oder Änderungsvertrag und legen Sie kein Organamt nieder, bevor die Folgen für Vertrag, Vergütung, Zuständigkeit und Verhandlungsposition geprüft sind. Für Mitglieder der Geschäftsführung oder des Vorstands besteht grundsätzlich keine Dreiwochenfrist nach dem Kündigungsschutzgesetz; andere gesetzliche oder vertragliche Fristen sowie taktische Nachteile durch Zuwarten können gleichwohl entstehen.
