Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit uns auf
Sie haben eine Kündigung erhalten, einen befristeten Arbeitsvertrag, ein Aufhebungsangebot oder eine andere arbeitsrechtliche Frage? Rufen Sie uns an oder schildern Sie uns Ihr Anliegen kurz per E-Mail oder über das Kontaktformular.
Wir beraten Sie in allen Fragen des Arbeitsrechts – persönlich in unserer Kanzlei in Kassel, telefonisch oder per Videokonferenz. Mandantinnen und Mandanten vertreten wir bundesweit. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber vertreten wir nicht.
Bitte nicht warten: kurze Fristen
Gegen eine Kündigung muss regelmäßig innerhalb von drei Wochen nach Zugang Klage erhoben werden; danach gilt die Kündigung als wirksam, auch wenn sie es der Sache nach nicht war. Auch bei einer möglicherweise unwirksamen Befristung gilt eine Dreiwochenfrist nach dem vereinbarten Vertragsende. Die Einzelheiten und die Ausnahmen haben wir auf unseren Seiten zur Kündigung und zur Befristungzusammengestellt.
Melden Sie sich deshalb möglichst früh und nicht erst kurz vor Fristablauf. Bitte beachten Sie: Ihre Anfrage, die Übersendung von Unterlagen oder eine automatische Eingangsbestätigung begründen noch kein Mandat und wahren keine Frist. Eine Klage können wir erst nach ausdrücklicher Beauftragung erheben.
So erreichen Sie uns
Otto & Partner Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Obere Königsstraße 30
34117 Kassel
Telefon: 0561 788099-0
Fax: 0561 788099-25
E-Mail: kontakt@otto-arbeitsrecht.de
Bürozeiten:
Montag bis Donnerstag 8:00 bis 18:00 Uhr,
Freitag 8:00 bis 13:00 Uhr.
Erste Ansprechstelle und Rückmeldung
Unser Assistenzteam ist arbeitsrechtlich besonders qualifiziert und häufig Ihre erste Ansprechstelle. Sind wir in Gerichtsterminen, Besprechungen oder Betriebsratssitzungen, nimmt unser Team Ihr Anliegen auf und sorgt für eine schnelle Weiterleitung. In Eilsachen erhalten Sie in der Regel noch am selben Werktag eine Rückmeldung.
Erreichen uns Nachrichten außerhalb der Bürozeiten, melden wir uns am nächsten Werktag. Bei drohendem Fristablauf bitten wir um einen ausdrücklichen Hinweis im Betreff und zusätzlich um einen Anruf.
Bitte teilen Sie uns möglichst kurz mit,
- worum es geht,
- ob Fristen zu beachten sind, insbesondere das Datum des Zugangs einer Kündigung oder das vereinbarte Vertragsende,
- wie wir Sie am besten erreichen können,
- ob eine Rechtsschutzversicherung besteht,
- ob Sie Mitglied einer Gewerkschaft sind. Das kann für die Frage des gewerkschaftlichen Rechtsschutzes sowie für Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe von Bedeutung sein.
Hilfreich sind insbesondere folgende Unterlagen:
- Arbeitsvertrag sowie Nachträge oder Vertragsänderungen,
- Kündigung, Abmahnung oder Aufhebungsvertrag,
- Entgeltabrechnungen der letzten drei Monate,
- die Dezemberabrechnung des Vorjahres,
- relevante Korrespondenz,
- weitere Unterlagen, die mit Ihrem Anliegen zusammenhängen.
Bitte übersenden Sie nur die Unterlagen, die mit Ihrem Anliegen unmittelbar zusammenhängen. Wenn wir weitere Unterlagen benötigen, teilen wir Ihnen das mit.
Bei Fragen zur Befristung übersenden Sie möglichst auch:
- sämtliche Arbeitsverträge und Verlängerungsvereinbarungen,
- das Datum des ersten Arbeitstages bei jedem Vertrag,
- Angaben zu früheren Beschäftigungen bei derselben Vertragsarbeitgeberin oder demselben Vertragsarbeitgeber,
- Angaben zum Befristungsgrund,
- den anwendbaren Tarifvertrag, falls einer gilt,
- bei Zweckbefristungen die schriftliche Mitteilung über die Zweckerreichung.
Bitte senden Sie Unterlagen möglichst vorab als PDF-Datei. Unverschlüsselte E-Mails bieten keinen vollständigen Schutz vor dem Zugriff Dritter. Wenn Sie dies vermeiden möchten, nutzen Sie bitte den Postweg oder sprechen Sie uns auf eine verschlüsselte Übermittlung an. Einzelheiten zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
Was nach Ihrer Kontaktaufnahme geschieht
Zunächst klären wir, ob Fristen zu beachten sind. Anschließend besprechen wir mit Ihnen die rechtliche Ausgangslage, die möglichen Handlungsoptionen und die voraussichtlichen Kosten. Danach entscheiden Sie, ob und in welchem Umfang Sie uns beauftragen möchten.
Kosten
Für ein erstes Beratungsgespräch mit Verbraucherinnen und Verbrauchern gilt ohne Vergütungsvereinbarung eine gesetzliche Höchstgrenze von 226,10 EUR einschließlich Umsatzsteuer.
Eine Besonderheit des Arbeitsrechts sollten Sie bereits vor dem ersten Gespräch kennen: Im Urteilsverfahren erster Instanz trägt jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Bei einer Niederlage müssen Sie die Anwaltskosten der Arbeitgeberseite nicht tragen; bei einem Obsiegen erhalten Sie Ihre eigenen Anwaltskosten nicht ersetzt. Das gilt auch für die außergerichtliche Tätigkeit, etwa für ein Anwaltsschreiben zur Geltendmachung offenen Entgelts. Über diesen Punkt und über den Ausschluss einer Entschädigung wegen Zeitversäumnis belehren wir Sie im Gespräch anhand eines gesonderten Formulars, bevor Sie uns mit Ihrer Vertretung beauftragen; dazu sind wir gesetzlich verpflichtet. Welche Ausnahmen bestehen, erläutern wir Ihnen auf unserer Seite „Kosten im Arbeitsrecht“.
Ob Rechtsschutzversicherung, gewerkschaftlicher Rechtsschutz, Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe in Betracht kommen und welche Kosten voraussichtlich entstehen, besprechen wir mit Ihnen vor einer Beauftragung. Auf Wunsch holen wir die Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung ein.
Alle Einzelheiten zu Gebühren, Streitwert, Rechtsschutzversicherung, gewerkschaftlichem Rechtsschutz, Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe finden Sie auf unserer Seite Kosten im Arbeitsrecht.
Anfahrt und Erreichbarkeit
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Unsere Kanzlei erreichen Sie mit allen Kasseler Straßenbahnlinien. Von der Haltestelle Friedrichsplatz gehen Sie wenige Schritte die Obere Königsstraße in Richtung Königsplatz hinunter. Von der Haltestelle Königsplatz erreichen Sie uns in wenigen Schritten über die Obere Königsstraße in Richtung Friedrichsplatz. Bei Anreise mit der Bahn empfehlen wir den Bahnhof Kassel-Wilhelmshöhe. Von dort fahren die Straßenbahnlinie 1 (Richtung Vellmar) und die Linie 3 (Richtung Ihringshäuser Straße) direkt zur Haltestelle Friedrichsplatz.
Mit dem Auto. Wir empfehlen das Parkhaus Friedrichsplatz. Von dort gehen Sie wenige Schritte die Obere Königsstraße in Richtung Königsplatz hinunter; unsere Kanzlei befindet sich auf der rechten Seite. Route zum Parkhaus Friedrichsplatz.
Barrierefreier Zugang. Unsere Kanzlei ist barrierefrei erreichbar. Das Gebäude verfügt über einen Aufzug, sodass die Kanzleiräume bequem erreicht werden können.
Kontakt für Betriebsräte
Betriebsräte, Gesamtbetriebsräte und Konzernbetriebsräte können sich unmittelbar an uns wenden. Das Erstgespräch ist für diese Gremien unentgeltlich; ein Beschluss ist hierfür nicht erforderlich, und Sie gehen keine Verpflichtung ein.
Die Kosten einer erforderlichen anwaltlichen Beratung und Vertretung tragen regelmäßig die Arbeitgebenden.
Wir klären mit Ihnen, worum es rechtlich geht, welche Handlungsoptionen bestehen und wie die Kostentragung geregelt wird. Für eine anschließende Beauftragung ist ein ordnungsgemäßer Beschluss des Gremiums erforderlich. Formulierungsvorschläge für Tagesordnung und Beschluss stellen wir Ihnen zur Verfügung.
Was wir für Betriebsräte, Gesamtbetriebsräte und Konzernbetriebsräte tun und unter welchen Voraussetzungen Arbeitgebende die Kosten zu tragen haben, erfahren Sie auf unserer Seite für Betriebsräte.
