
Alina Frosch
Rechtsanwältin
- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Prüfung von Arbeitsverträgen und Vertragsangeboten
- Ausschluss- und Verfallfristen, Überstundenregelungen, Versetzungs- und Widerrufsvorbehalte
- Rückzahlungsklauseln für Fortbildungskosten, Vertragsstrafen und nachvertragliche Wettbewerbsverbote
- Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen
- Befristungen und Entfristungsklagen
- Laufendes Arbeitsverhältnis
- Vergütung, Bonuszahlungen, Zielvereinbarungen und variable Vergütung
- Vergütung von AT-Angestellten und Führungskräften, insbesondere Abstands-, Überstunden- und Bonusklauseln
- Überstundenvergütung und Arbeitszeit
- Urlaub und Urlaubsabgeltung
- Abmahnungen
- Beendigung und Abwicklung
- Kündigungen und Kündigungsschutzklage
- Aufhebungsverträge und Abfindungen
- Arbeitszeugnisse
Zuhören. Verstehen. Vertreten.
Arbeitsrecht betrifft Menschen häufig in beruflich entscheidenden Situationen. Eine Kündigung, ein Aufhebungsvertrag oder ein Konflikt über Vergütung und Arbeitsbedingungen werfen oft Fragen auf, die nicht nur rechtliche, sondern auch persönliche und wirtschaftliche Auswirkungen haben.
Deshalb beginnt gute Beratung für mich damit, zuzuhören. Ich möchte verstehen, welche Ziele meine Mandantinnen und Mandanten verfolgen, welche Interessen ihnen besonders wichtig sind und welche Lösung für ihre individuelle Situation sinnvoll ist. Erst auf dieser Grundlage lässt sich eine rechtliche Strategie entwickeln, die nicht nur juristisch überzeugt, sondern auch zu den persönlichen Umständen passt.
Ich berate und vertrete ausschließlich Arbeitnehmende und Führungskräfte. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber vertrete ich nicht. Damit ist von Anfang an klar, auf welcher Seite ich stehe. Wer sich an mich wendet, kann sich auf eine unabhängige, engagierte und sorgfältige Interessenvertretung verlassen. Gleichzeitig lege ich Wert auf eine ehrliche Beratung. Dazu gehört es, nicht nur Chancen aufzuzeigen, sondern auch Risiken offen anzusprechen und realistische Erwartungen zu vermitteln — auch dann, wenn die Einschätzung einmal ungünstig ausfällt.
Mein Schwerpunkt: das individuelle Arbeitsrecht
Ich begleite Mandantinnen und Mandanten in allen Phasen des Arbeitsverhältnisses. Das beginnt bei der Prüfung von Arbeitsverträgen und Vertragsangeboten und reicht über Fragen der Vergütung, der Arbeitszeit, des Urlaubs oder des Arbeitszeugnisses bis hin zu Abmahnungen, Aufhebungsverträgen und Kündigungen.
Gerade vor der Unterzeichnung eines Vertrages lassen sich viele spätere Streitigkeiten vermeiden. In diesem Stadium besteht häufig noch die Möglichkeit, problematische Regelungen anzupassen oder offene Fragen zu klären; danach müssen solche Klauseln mühsam angegriffen werden. Eine frühzeitige rechtliche Einschätzung schafft damit oft die Grundlage für ein dauerhaft tragfähiges Arbeitsverhältnis.
Wie ich arbeite
Kein Fall gleicht dem anderen. Deshalb steht für mich nicht die Suche nach einer Standardlösung im Vordergrund, sondern die Entwicklung einer Strategie, die den Zielen und Interessen meiner Mandantinnen und Mandanten gerecht wird.
Ich vertrete Sie außergerichtlich und vor den Arbeitsgerichten. Dabei sollen Sie jederzeit nachvollziehen können, welche Möglichkeiten bestehen, welche Risiken damit verbunden sind und warum ich eine bestimmte Vorgehensweise empfehle. Die Entscheidung bleibt stets bei Ihnen.
Warum Sie sich früh melden sollten
Im Arbeitsrecht laufen wichtige Fristen häufig schneller ab, als viele Beschäftigte vermuten. Sowohl gegen eine Kündigung als auch gegen die Befristung eines Arbeitsverhältnisses muss regelmäßig innerhalb von drei Wochen gerichtlich vorgegangen werden. Wird diese Frist versäumt, wird die Wirksamkeit der Befristung unwiderleglich vermutet — und zwar auch hinsichtlich sonstiger Mängel wie einer fehlenden Schriftform.
Warten müssen Sie dabei nicht: Eine Befristungskontrollklage kann bereits deutlich vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit erhoben werden. Lassen Sie Ihren Vertrag deshalb prüfen, sobald Sie vom Ende erfahren — nicht erst nach dem letzten Arbeitstag. Je mehr Zeit bis zum Fristablauf bleibt, desto mehr Handlungsmöglichkeiten haben Sie.
Seminare und Schulungen
Neben meiner anwaltlichen Tätigkeit referiere ich in Betriebsratsschulungen für externe Bildungsträger sowie im Rahmen von Inhouse-Schulungen einzelner Gremien. Die Vermittlung arbeitsrechtlicher Themen macht mir besondere Freude. Ziel ist dabei nicht die Vermittlung abstrakter Vorschriften, sondern die Fähigkeit, Handlungsspielräume zu erkennen, Risiken einzuordnen und Beteiligungsrechte in der konkreten betrieblichen Situation wirksam wahrzunehmen.
Zur Person
Ich habe Rechtswissenschaft an der Philipps-Universität Marburg studiert. Bereits während des Studiums stand für mich fest, dass ich im Arbeitsrecht tätig sein möchte. Anschließend war ich in einer Wirtschaftskanzlei in Frankfurt am Main im Arbeitsrecht wissenschaftlich tätig und absolvierte mein Referendariat am Landgericht Kassel.
In dieser Zeit habe ich an Veröffentlichungen zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen mitgewirkt, unter anderem zum Selbstbestimmungsgesetz, zu Arbeitsunfällen, zur Arbeitszeit und zur Vergütung von Betriebsratsmitgliedern. Die letztgenannten Themen begleiten mich weiterhin — die Vergütung von Betriebsratsmitgliedern gehört zu den besonderen Schwerpunkten unserer Kanzlei.
Aus der Zeit in der Wirtschaftskanzlei kenne ich die arbeitsrechtliche Beratung auch aus der Perspektive der Unternehmensseite. Diese Erfahrung hilft mir heute in der Vertretung von Arbeitnehmenden und Führungskräften: Wer die Denkweise und die Entscheidungswege der anderen Seite versteht, kann Verhandlungen besser vorbereiten, Argumente gezielter entwickeln und tragfähige Lösungen erreichen.
Seit 2026 bin ich als Rechtsanwältin bei Otto & Partner tätig, einer Kanzlei, die ausschließlich im Arbeitsrecht arbeitet und Mandantinnen und Mandanten bundesweit vor Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht vertritt.
