
Christoph Dabeck
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Partner
- Betriebsänderungen, Interessenausgleich und Sozialplan
- Betriebsvereinbarungen und deren Durchführung
- Arbeitszeit- und Schichtsysteme
- Vergütungs- und Entlohnungsgrundsätze
- personelle Einzelmaßnahmen
- technische Einrichtungen, die zur Überwachung von Verhalten oder Leistung geeignet sind
- Umstrukturierungen und Restrukturierungen
- Einigungsstellen
- Beschlussverfahren und einstweilige Verfügungen
Mitbestimmung ist mehr als Paragrafen
Mein Schwerpunkt liegt in der Beratung und Vertretung von Betriebsräten, Gesamtbetriebsräten und Konzernbetriebsräten. Daneben berate und vertrete ich Arbeitnehmende und Führungskräfte im individuellen Arbeitsrecht. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber vertrete ich nicht. In betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten berät unsere Kanzlei ausschließlich Gremien. Sie wissen damit vom ersten Gespräch an, auf welcher Seite ich stehe.
Beteiligungsrechte entfalten ihre Wirkung selten von selbst. Entscheidend sind der richtige Zeitpunkt, das richtige Verfahren und eine belastbare Verhandlungsstrategie. Meine Aufgabe ist es, die rechtlichen Möglichkeiten und die damit verbundenen Risiken so darzustellen, dass Ihr Gremium fundierte Entscheidungen treffen kann. Über Ziele, Tempo und Eskalationsstufen entscheiden Sie, nicht ich.
Klare Trennung der Mandate. Berate ich ein Gremium, übernehme ich in derselben Angelegenheit keine Mandate einzelner Arbeitnehmender. Das ist nicht nur eine Frage der Loyalität, sondern eine berufsrechtliche Verpflichtung, die für unsere Kanzlei insgesamt gilt. Deshalb prüfen wir vor jeder Mandatsannahme sorgfältig, ob eine Vorbefassung oder ein Interessenkonflikt besteht. Ergibt die Prüfung einen Konflikt, sagen wir das offen und unterstützen bei der Suche nach einer geeigneten Vertretung.
Betriebsräte, Gesamtbetriebsräte und Konzernbetriebsräte
Die Vertretung von Gremien ist der Schwerpunkt meiner Tätigkeit. Ich begleite Betriebsräte, Gesamtbetriebsräte und Konzernbetriebsräte bundesweit. Zu meinem Mandantenkreis gehören Gremien aus der Metall- und Elektroindustrie, der Energiewirtschaft, der Wohnungswirtschaft, dem Gesundheitswesen, dem Bank- und Versicherungssektor sowie aus öffentlich beherrschten Unternehmen. Meine Beratung reicht vom örtlichen Betriebsrat bis zum Konzernbetriebsrat.
Teilnahme an Sitzungen und Verhandlungen
Gern nehme ich an Sitzungen Ihres Gremiums oder eines Ausschusses teil, um Positionen zu entwickeln, Verhandlungsstände zu bewerten und das weitere Vorgehen zu besprechen. Ob ich im Hintergrund berate oder am Verhandlungstisch mitwirke, bestimmen Sie.
Die anwaltliche Hinzuziehung ist nicht auf gerichtliche Verfahren beschränkt. Sie kommt auch außerhalb von Beschlussverfahren und Einigungsstellen in Betracht, wenn das Gremium sie zur sachgerechten Wahrnehmung seiner Aufgaben für erforderlich halten darf, etwa bei Verhandlungen über Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleich oder Sozialplan. Welche Form der Unterstützung im konkreten Fall sinnvoll ist und welche Beschlüsse erforderlich sind, besprechen wir vorab.
Die Kosten einer erforderlichen anwaltlichen Unterstützung trägt regelmäßig die Arbeitgeberseite. Voraussetzung ist ein ordnungsgemäßer Beschluss des Gremiums. Formulierungsvorschläge für Tagesordnung und Beschluss stelle ich auf Wunsch zur Verfügung.
Einigungsstellen
Ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt in der Begleitung von Einigungsstellen. Ich habe zahlreiche Einigungsstellen zu unterschiedlichen Regelungsgegenständen als Beisitzer, rechtlicher Berater und Verfahrensbevollmächtigter von Betriebsräten begleitet. Gegenstand waren unter anderem Arbeitszeitregelungen, technische Einrichtungen, Betriebsänderungen, Interessenausgleich und Sozialplan sowie weitere Fragen der betrieblichen Mitbestimmung.
Einigungsstellen sind oft die entscheidende Phase eines Mitbestimmungskonflikts. Ich begleite Betriebsräte von der Vorbereitung über die Verhandlungen bis zum Abschluss.
Einigungsstellen sind oft die entscheidende Phase eines Mitbestimmungskonflikts. Ich begleite Betriebsräte von der Vorbereitung über die Verhandlungen bis zum Abschluss und unterstütze sie dabei, ihre Interessen rechtlich fundiert und strategisch durchzusetzen.
Beschlussverfahren und Eilrechtsschutz
Wo eine Verständigung nicht gelingt, setze ich Beteiligungsrechte gerichtlich durch. Im Beschlussverfahren kann insbesondere eine einstweilige Verfügung wichtig sein, wenn eine Maßnahme ohne Beteiligung des Gremiums umgesetzt werden soll. Ob eine Angelegenheit am Verhandlungstisch oder vor Gericht besser aufgehoben ist, hängt vom Einzelfall ab. Ich sage offen, wie ich die Erfolgsaussichten einschätze, auch dann, wenn ich von einem Verfahren abrate. Dabei behalte ich stets im Blick, dass die Zusammenarbeit der Betriebsparteien auch nach Abschluss eines Verfahrens fortgesetzt werden muss.
Arbeitnehmende und Führungskräfte
Im individuellen Arbeitsrecht begleite ich Sie insbesondere bei Arbeitsverträgen, Befristungen, Abmahnungen, Kündigungen, Aufhebungsverträgen, Abfindungen, Arbeitszeugnissen sowie Vergütungs- und Bonusansprüchen.
Drei Punkte, die Sie sofort kennen sollten. Gegen eine schriftliche Kündigung muss regelmäßig innerhalb von drei Wochen nach Zugang Klage beim Arbeitsgericht erhoben werden. Halten Sie die Befristung Ihres Arbeitsvertrags für unwirksam, gilt ebenfalls eine Frist von drei Wochen — sie beginnt hier allerdings erst mit dem vereinbarten Ende des Vertrags. Und vor dem Arbeitsgericht gilt in der ersten Instanz eine Besonderheit bei den Kosten: Verlieren Sie, tragen Sie die Anwaltskosten der Arbeitgeberseite nicht; gewinnen Sie, erhalten Sie Ihre eigenen Anwaltskosten nicht ersetzt.
Sind Sie Führungskraft, klären wir zunächst Ihren rechtlichen Status. Die Bezeichnung „Führungskraft” beschreibt eine betriebliche Rolle, aber noch keinen einheitlichen rechtlichen Status. Für Ihre Rechte macht es einen grundlegenden Unterschied, ob Sie Organmitglied, leitende oder sonstige angestellte Führungskraft sind. Bei einer Trennung geht es meist nicht nur um die Höhe einer Abfindung, sondern um das Gesamtpaket aus Beendigungszeitpunkt, Freistellung, variabler Vergütung, Wettbewerbsverbot, Zeugnis und Kommunikation.
Ob ich Sie lediglich im Hintergrund berate oder Ihre außergerichtliche und gerichtliche Vertretung vollständig übernehme, entscheiden Sie.
Seminare und Vorträge
Neben meiner anwaltlichen Tätigkeit referiere ich zu Betriebsverfassungsrecht und Mitbestimmung für Gewerkschaften und Bildungsträger sowie in Inhouse-Veranstaltungen einzelner Gremien. Zu den Schulungsträgern, für die ich tätig bin, gehören die IG Metall und das IPAA e.V. (Institut für Personalführung, Arbeitsrecht und Arbeitswirtschaft e.V.).
Das Spektrum reicht von den Grundlagen der Betriebsratsarbeit — Sitzung, Tagesordnung, Beschlussfassung und Protokoll — über Arbeitszeit, Betriebsvereinbarungen und personelle Einzelmaßnahmen bis zu Einigungsstelle, Beschlussverfahren und aktueller arbeitsgerichtlicher Rechtsprechung. Im Mittelpunkt steht nicht die Vermittlung abstrakter Vorschriften, sondern deren praktische Anwendung im betrieblichen Alltag.
Für Betriebsratsmitglieder können Ansprüche auf bezahlte Freistellung und Kostentragung bestehen, wenn die Schulung erforderliche Kenntnisse vermittelt. Wichtig ist ein rechtzeitiger Entsendungsbeschlus.
Zur Person
Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg habe ich mein Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main absolviert und war bereits während dieser Zeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer Anwaltskanzlei tätig. Seit 2019 bin ich als Rechtsanwalt zugelassen, zunächst in einer mittelständischen Kanzlei in Nordhessen. Seit 2023 bin ich bei Otto & Partner Rechtsanwälte Partnerschaft mbB tätig und Fachanwalt für Arbeitsrecht, seit 2026 Partner der Kanzlei. Ich bin Mitglied der Rechtsanwaltskammer Kassel.
Ich arbeite ausschließlich im Arbeitsrecht und vertrete bundesweit vor den Arbeitsgerichten, den Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht. Was gute Beratung für mich ausmacht, zeigt sich meist erst in der Verhandlung: der Unterschied zwischen einer Forderung, die rechtlich vertretbar ist, und einer, die sich tatsächlich durchsetzen lässt. Diesen Unterschied benenne ich früh, auch dann, wenn er unbequem ist.
Der erste Schritt
Für Betriebsräte, Gesamtbetriebsräte und Konzernbetriebsräte ist das Erstgespräch unentgeltlich. Sie benötigen hierfür keinen Beschluss und gehen keine Verpflichtung ein. Gemeinsam klären wir, worum es rechtlich geht, welche Handlungsoptionen bestehen und wie die weitere Vorgehensweise aussehen kann. Für eine anschließende Beauftragung ist ein ordnungsgemäßer Beschluss des Gremiums erforderlich.
Arbeitnehmende und Führungskräfte erreichen mich ebenfalls unmittelbar. Bitte warten Sie nicht bis kurz vor Fristablauf. Eine Anfrage, die Übersendung von Unterlagen oder eine automatische Eingangsbestätigung begründen noch kein Mandat und wahren keine Frist; Klage können wir erst nach ausdrücklicher Beauftragung erheben. Zunächst klären wir, ob Fristen zu beachten sind, anschließend die rechtliche Ausgangslage, die Handlungsoptionen und die voraussichtlichen Kosten. Danach entscheiden Sie über Umfang und Vorgehen. Ob eine Rechtsschutzversicherung, gewerkschaftlicher Rechtsschutz, Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe in Betracht kommt, besprechen wir vor einer Beauftragung.
Sind meine Kolleginnen und Kollegen oder ich in Gerichtsterminen, Besprechungen oder Betriebsratssitzungen, nimmt unser Assistenzteam Ihr Anliegen auf, priorisiert Eilsachen und sorgt für eine schnelle Weiterleitung. In dringenden Fällen erhalten Sie in der Regel noch am selben Werktag eine Rückmeldung. Bei drohendem Fristablauf bitten wir um einen ausdrücklichen Hinweis im Betreff und zusätzlich um einen Anruf.
