Claudia Tasch-Dreiling

Rechtsanwältin im Anstellungsverhältnis

  • Betriebsvereinbarungen und ihre Durchführung
  • Interessenausgleich und Sozialplan bei Betriebsänderungen
  • Entgeltsysteme
  • Arbeitszeit- und Schichtsysteme
  • IT-Systeme
  • Personelle Einzelmaßnahmen
  • Schulungsanspruch von Betriebsratsmitgliedern
  • Durchsetzung von Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechten
  • Beschlussverfahren und einstweilige Verfügungen
  • Einigungsstellen
  • Kündigungsschutzverfahren
  • Prüfung und Verhandlung von Arbeits- und Aufhebungsverträgen

Klar beraten. Entschieden vertreten.

Arbeitsrechtliche Konflikte verlangen eine klare rechtliche Einschätzung und eine Strategie, die zur konkreten Lage passt. Das gilt für Beschäftigte, die sich gegen eine Kündigung oder andere Maßnahmen wehren wollen, ebenso wie für Betriebsräte, die ihre Beteiligungsrechte sichern und durchsetzen möchten.
Ich berate und vertrete Arbeitnehmende sowie Betriebsräte und Gesamtbetriebsräte. Mandate auf Arbeitgeberseite übernehme ich nicht. Wer sich an mich wendet, weiß deshalb von Beginn an, wessen Interessen ich vertrete.

Mein Schwerpunkt: Betriebsräte und Mitbestimmung

Ich arbeite vor allem im kollektiven Arbeitsrecht. Ich habe Betriebsräte sehr kleiner Betriebe ebenso beraten wie Betriebsräte und Gesamtbetriebsräte großer, zum Teil börsennotierter Unternehmen.
Ich unterstütze Betriebsräte dabei, ihre Mitbestimmungsrechte rechtzeitig zu erkennen, sicher auszuüben und auch gegen Widerstand durchzusetzen. Manche Gremien wünschen sich eine Beratung im Hintergrund. Andere möchten, dass ich an ihren Sitzungen teilnehme oder sie in Verhandlungen, in der Einigungsstelle und im Beschlussverfahren vertrete. Wie wir zusammenarbeiten, legt Ihr Gremium fest.

Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleich und Sozialplan

Besondere Erfahrung habe ich mit Betriebsvereinbarungen zu Arbeitszeit, Entgelt und IT-Systemen. Ich entwerfe solche Vereinbarungen und verhandle sie für das Gremium. Plant die Arbeitgeberseite eine Betriebsänderung, begleite ich den Betriebsrat in den Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialplan. Eine gute Regelung schützt die Beschäftigten wirksam und lässt sich zugleich in der betrieblichen Praxis umsetzen. Deshalb klären wir zu Beginn, welche Ziele Ihr Gremium verfolgt und welche rechtlichen und tatsächlichen Handlungsspielräume bestehen.

Einigungsstellen

In Einigungsstellen war ich in beiden Rollen tätig: als Verfahrensbevollmächtigte des Betriebsrats und als Beisitzerin auf Betriebsratsseite. Dabei ging es um Arbeitszeit, Entgelt, IT-Systeme und weitere Fragen der betrieblichen Mitbestimmung. Welche Aufgabe ich in der Einigungsstelle übernehme, hängt vom konkreten Verfahren und den Zielen Ihres Gremiums ab. Das klären wir, bevor Ihr Gremium seinen Beschluss fasst.

Beschlussverfahren und Eilrechtsschutz

Übergeht die Arbeitgeberseite Beteiligungsrechte oder ist eine einvernehmliche Lösung nicht möglich, bringe ich die Sache vor das Arbeitsgericht. Wenn es eilig ist, beantrage ich auch eine einstweilige Verfügung. Nicht jeder Konflikt gehört vor Gericht. Ich prüfe deshalb, ob Ihr Gremium sein Ziel durch Verhandlungen erreichen kann oder ob es gerichtlichen Rechtsschutz braucht. Wie ich die Erfolgsaussichten und Risiken einschätze, sage ich Ihnen offen.
Den Streit suche ich nicht um seiner selbst willen. Kann der Betriebsrat seine Rechtsposition nur durch eine gerichtliche Entscheidung sichern, führe ich das Verfahren mit der erforderlichen Konsequenz.

Für Arbeitnehmende

Beschäftigte berate und vertrete ich in allen wesentlichen Fragen ihres Arbeitsverhältnisses. Der Kündigungsschutz bildet dabei einen besonderen Schwerpunkt. Ich begleite Sie aber auch bei Abmahnungen, Vergütungsfragen und weiteren arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen.
Nach einer Kündigung zählt jeder Tag. Gegen eine schriftliche Kündigung müssen Sie in der Regel innerhalb von drei Wochen nach Zugang Klage beim Arbeitsgericht erheben. Versäumen Sie diese Frist, gilt die Kündigung grundsätzlich als von Anfang an wirksam.
Deshalb prüfe ich Ihren Fall zügig und sage Ihnen offen, wie ich Ihre Chancen und Risiken einschätze. Ist eine außergerichtliche Einigung möglich und sinnvoll, verhandle ich sie für Sie. Ist ein gerichtliches Verfahren erforderlich, vertrete ich Ihre Interessen konsequent vor dem Arbeitsgericht.

Wie ich arbeite

Am Anfang steht für mich das Gespräch. Ich höre genau zu und möchte verstehen, worauf es Ihnen ankommt. Anschließend ordne ich die möglichen Wege ein und erläutere, was jeweils dafür und dagegen spricht. Ich sage Ihnen auch, welche Vorgehensweise ich empfehle und warum. Die Entscheidung treffen Sie.
Lässt sich eine tragfähige Vereinbarung erreichen, nutze ich den Verhandlungsspielraum. Ignoriert die Gegenseite berechtigte Interessen oder Beteiligungsrechte, führe ich die Auseinandersetzung mit dem erforderlichen Nachdruck.
Dabei denke ich an die Zeit danach. Beschäftigte bleiben oft im Betrieb, und auch Betriebsrat und Arbeitgeberseite müssen nach einem Streit weiter zusammenarbeiten. Durchsetzungsstärke und Augenmaß gehören für mich deshalb zusammen.

Seminare und Schulungen

Ich gebe mein Wissen auch als Referentin weiter. Ich schule Betriebsratsmitglieder vor allem in Seminaren des IPAA e.V und der IG Metall. Auf Wunsch führe ich außerdem Inhouse-Seminare für einzelne Gremien durch.

In meinen Seminaren geht es darum, das Betriebsverfassungsrecht für die tägliche Betriebsratsarbeit nutzbar zu machen. Die Teilnehmenden lernen, rechtliche Fallstricke frühzeitig zu erkennen, ihre Möglichkeiten realistisch einzuschätzen und gegenüber der Arbeitgeberseite sicher aufzutreten.

Zur Person

Ich habe Rechtswissenschaft an der Universität Leipzig studiert. Mein Referendariat absolvierte ich im Landgerichtsbezirk Göttingen mit einer Wahlstation in Prag. Anschließend war ich wissenschaftlich am Institut für Arbeitsrecht der Georg-August-Universität Göttingen tätig. Seit meiner Zulassung im Jahr 2020 bin ich Rechtsanwältin bei Otto & Partner und ausschließlich im Arbeitsrecht tätig. Den Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht habe ich erfolgreich absolviert.

Der erste Schritt

Für Betriebsräte und Gesamtbetriebsräte ist das erste Gespräch unentgeltlich. Ihr Gremium muss dafür keinen Beschluss fassen. Aus dem Gespräch folgt noch keine Beauftragung.
Für Beschäftigte ist die Erstberatung kostenpflichtig. Welche Kosten voraussichtlich entstehen, sage ich Ihnen vorab, damit Sie in Ruhe über eine Beauftragung entscheiden können.
Im ersten Gespräch klären wir die rechtliche Ausgangslage, Ihre Ziele und die nächsten sinnvollen Schritte. Danach entscheiden Sie, ob und in welchem Umfang Sie mich beauftragen möchten.