Arbeitsrecht für Arbeitnehmende
Im Arbeitsleben geht es oft um viel: um die Sicherung Ihrer wirtschaftlichen Existenz, um berufliche Perspektiven, um Gesundheit und um persönliche Wertschätzung. Geraten diese Grundlagen ins Wanken – etwa durch eine Kündigung, eine Abmahnung, einen Aufhebungsvertrag oder Streit über Vergütung und Arbeitsbedingungen –, ist es wichtig, frühzeitig Klarheit über die eigene rechtliche Situation zu gewinnen und keine Fristen zu versäumen.
Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zu häufigen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Sie erfahren, welche Fristen zu beachten sind, welche Rechte Ihnen zustehen und welche Punkte Sie oft bereits selbst prüfen können. Die Beiträge sollen Ihnen eine erste Orientierung geben und Ihnen helfen, Ihre Situation besser einzuschätzen.
Zwei Dinge, die Sie sofort wissen sollten
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, zählt häufig jeder Tag: Eine Kündigungsschutzklage muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht erhoben werden. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung als wirksam – unabhängig davon, wie fehlerhaft sie war. Halten Sie die Befristung Ihres Arbeitsvertrags für unwirksam, gilt ebenfalls eine Frist von drei Wochen; sie beginnt hier allerdings erst mit dem vereinbarten Ende des Vertrags. Prüfen Sie deshalb immer zuerst, ob bei Ihnen sofortiger Handlungsbedarf besteht.
Ebenso wichtig ist die Kostenfrage. Vor dem Arbeitsgericht gilt in der ersten Instanz eine Besonderheit: Jede Seite trägt ihre eigenen Anwaltskosten – auch wenn sie den Prozess gewinnt. Ob und wie sich diese Belastung verringern lässt, hängt von Ihrer Situation ab. Eine Rechtsschutzversicherung kann die Kosten übernehmen. Sind Sie Mitglied einer Gewerkschaft, haben Sie regelmäßig Anspruch auf gewerkschaftlichen Rechtsschutz. Für die außergerichtliche Beratung kommt Beratungshilfe in Betracht, für das Verfahren selbst Prozesskostenhilfe mit Beiordnung einer Anwältin oder eines Anwalts. Sagen Sie uns bitte schon beim ersten Kontakt, was auf Sie zutrifft – dann können wir Ihnen früh sagen, womit Sie rechnen müssen.
Wie sich die Gebühren von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten und die Gerichtskosten im Arbeitsrecht im Einzelnen berechnen, welche Streitwerte üblich sind und wie Rechtsschutzversicherung, gewerkschaftlicher Rechtsschutz, Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe zusammenwirken, haben wir für Sie ausführlich zusammengestellt:
Wie wir unterstützen
Manche Situationen verlangen Fingerspitzengefühl, weil Sie mit Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber weiterhin zusammenarbeiten möchten. Andere erfordern die konsequente Durchsetzung Ihrer Rechte. Wir erläutern Ihnen die rechtliche Ausgangslage, die möglichen Handlungswege sowie die jeweiligen Chancen und Risiken. Dabei sagen wir Ihnen auch offen, wenn ein Streit wirtschaftlich nicht sinnvoll erscheint.
Wir beraten Sie im Hintergrund, wenn Sie zunächst selbst mit der Arbeitgeberseite sprechen möchten. Auf Wunsch übernehmen wir Ihre außergerichtliche und gerichtliche Vertretung vollständig. Womit wir Sie typischerweise unterstützen – vom Arbeitsvertrag über Abmahnung, Kündigung und Abfindung bis zu Zeugnis und Befristung –, finden Sie in den Beiträgen am Ende dieser Seite.
Warum wir viele Betriebe von innen kennen
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Beratung von Betriebsräten. Dadurch kennen wir betriebliche Abläufe, Umstrukturierungen, Sozialpläne, Interessenausgleiche und Mitbestimmungsverfahren aus der täglichen Praxis. Wir kennen die betrieblichen und rechtlichen Rahmenbedingungen, unter denen solche Entscheidungen getroffen werden.Dieses Verständnis hilft häufig dabei, die Hintergründe einer Maßnahme einzuordnen und die eigene Position realistisch einzuschätzen.
Selbstverständlich prüfen wir vor jeder Mandatsübernahme, ob rechtliche Interessenkonflikte bestehen. Sollte das in derselben Angelegenheit der Fall sein, teilen wir Ihnen das offen mit und helfen Ihnen, eine geeignete Kollegin oder einen geeigneten Kollegen zu finden.
Vor Gericht
Wir vertreten Sie bundesweit vor den Arbeitsgerichten, den Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht. Wir begleiten Kündigungsschutzverfahren ebenso wie Streitigkeiten über Befristungen, Vergütung oder andere arbeitsrechtliche Ansprüche, bereiten Sie auf jeden Termin vor und besprechen mit Ihnen vorab, welche Vergleichslösungen für Sie in Betracht kommen.
Welches Mitglied unseres Teams Ihr Mandat bearbeitet, richtet sich nach Thema und Verfahrensstand. Unser Team stellen wir Ihnen hier vor:
Der erste Schritt
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Schildern Sie kurz Ihre Situation. Wir erläutern Ihnen, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, ob Fristen zu beachten sind und mit welchen Kosten Sie voraussichtlich rechnen müssen. Danach entscheiden Sie in Ruhe über das weitere Vorgehen.
Weitere Themen rund um Arbeitsrecht für Arbeitnehmer:
- Abmahnung
- AGG: Wenn Sie sich im Job benachteiligt fühlen
- Arbeitsvertrag
- Arbeitszeugnis
- Aufhebungsvertrag
- Befristeter Arbeitsvertrag: Ihre Rechte und Möglichkeiten
- Rufbereitschaft
- Wer ist AT-Arbeitnehmende oder AT-Arbeitnehmender?
- Wertguthabenvereinbarung und Langzeitkonto: Was Arbeitnehmende wissen sollten
