Kanzlei für Arbeitsrecht – und nichts anderes

Wir sind eine Kanzlei für Arbeitsrecht mit Sitz in Kassel und ausschließlich im Arbeitsrecht tätig.

Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte vertreten Mandantinnen und Mandanten bundesweit vor Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht. Unser Sitz ist Kassel; unsere Mandantinnen und Mandanten betreuen wir deutschlandweit, persönlich vor Ort, telefonisch oder per Video.

Wir beraten und vertreten:

Anwältinnen und Anwälte

Rolf-Christian Otto

Partner

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

M otto@otto-arbeitsrecht.de
T 0561 788 099-20

Christoph Dabeck

Partner

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

M dabeck@otto-arbeitsrecht.de
T 0561 788 099-18

Claudia Tasch-Dreiling

angestellte Rechtsanwältin

M tasch-dreiling@otto-arbeitsrecht.de
T 0561 788 099-10

Julia Müller

angestellte Rechtsanwältin

M julia.mueller@otto-arbeitsrecht.de
T 0561 788 099-15

Alina Frosch

angestellte Rechtsanwältin

M alina.frosch@otto-arbeitsrecht.de
T 0561 788 099-19

Assistenz

Cherelle Ruddock

Rechtsanwaltsfachangestellte und Rechtsfachwirtin

Stephanie Bernhardt

Rechtsanwaltsfachangestellte

Kerstin Meyer

Rechtsanwaltsfachangestellte

Liudmila Wagner

Rechtsanwaltsfachangestellte

Unsere Qualifikation

Wir bearbeiten jährlich rund 400 arbeitsrechtliche Mandate und vertreten unsere Mandantinnen und Mandanten bundesweit vor den Arbeitsgerichten.

Daneben referieren wir regelmäßig in Seminaren zum Arbeitsrecht, unter anderem zu Befristungen, Kündigungen und den Mitbestimmungsrechten von Betriebsräten.

Fortbildung gehört für uns zum Berufsalltag und reicht deutlich über die für Fachanwältinnen und Fachanwälte vorgeschriebenen Fortbildungsstunden hinaus.

Rolf-Christian Otto und Christoph Dabeck sind Fachanwälte für Arbeitsrecht.

Was kostet das – und wer zahlt?

Diese Frage klären wir vor allen anderen, damit Sie entscheiden können, ohne ein finanzielles Risiko übersehen zu haben.

Erstberatung: Im ersten Gespräch erläutern wir Ihnen die rechtliche Situation, mögliche Handlungsoptionen und die voraussichtlichen Kosten. Die Vergütung richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Soweit sinnvoll, vereinbaren wir eine individuelle Vergütung. Die Kosten einer einfachen Erstberatung betragen maximal 226,10 EUR, sofern diese nicht von Dritten übernommen werden. Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Seite „Kosten und Rechtsschutz“: